mit Besonderen Bedingungen für
• Werbebanner
• Chiffreanzeigen
der Wolters Kluwer Deutschland GmbH (nachfolgend auch „Verlag“)
I. Allgemeine Bestimmungen
1. Anwendungsbereich, Definitionen, Änderung des Allgemeinen Geschäftsbedingungen
1.1 Anwendungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln verbindlich das Zustandekommen und den Inhalt von Verträgen zwischen dem Verlag und dem Kunden über die Verbreitung von Beilagen, Einheftern, Anzeigen und Werbebannern in elektronischen Produkten und Printprodukten des Verlags.
Für die Verbreitung von Werbebannern in elektronischen Medien gelten zusätzlich die Bedingungen unter Ziff. II.
Für Chiffreanzeigen gelten zusätzlich die Bedingungen unter Ziff. III.
Beilagen, Einhefter, Anzeigen, Chiffreanzeigen und Werbebanner werden nachfolgend gemeinsam auch „Werbemaßnahmen“ oder „Werbemittel“ genannt.
Die Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden ist ausgeschlossen.
1.2 Definitionen
a) Anzeige ist eine öffentliche Ankündigung oder Bekanntmachung, die im Auftrag und im Interesse des Kunden gegen Bezahlung als Werbebotschaft in einer Printpublikation abgedruckt wird.
b) Einhefter sind Prospekte und Drucksachen, die im Auftrag und im Interesse des Kunden gegen Bezahlung als Werbebotschaft in Printpublikationen des Verlags eingeheftet oder am Bund angeleimt werden.
c) Beilagen sind Prospekte und Drucksachen, die im Auftrag und im Interesse des Kunden gegen Bezahlung als Werbebotschaft in Printpublikationen des Verlags lose beigefügt werden.
d) Werbebanner sind graphisch gestaltete Werbeflächen, die im Auftrag und im Interesse des Kunden gegen Bezahlung als Werbebotschaft auf Websites und elektronisch vertriebenen Newslettern des Verlages angebracht sind. Das Werbebanner wird mit einer Internetseite des Kunden (Zielseite) verknüpft, so dass diese Zielseite aufgerufen werden kann, wenn das Werbebanner mit einem Mausklick aktiviert wird.
e) Chiffreanzeigen sind anonyme Anzeigen, für die der Verlag dem Kunden einen Chiffre-Code zur Verfügung stellt und diesen anstelle der namentlichen Nennung des Kunden in der Anzeige ausweist. Leser der Anzeige können ihre Unterlagen bzw. Nachrichten an den Verlag schicken, der diese dann an den Kunden weiterleitet.
1.3 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Verlag behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Im Falle einer Änderung gelten die geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht für im Zeitpunkt der Änderung in der Ausführung befindlichen Verträge.
1.4 Mediadaten
Unsere Mediadaten können Sie jederzeit unter der Internetadresse http://www.wolterskluwer.de/de/html/content/620/mediadaten/ einsehen. Wir behalten uns vor, die Angaben in unseren Mediadaten jederzeit zu ändern. Für Verträge gelten die jeweils bei Annahme eines Auftrags veröffentlichten Angaben.
2. Auftragserteilung durch den Kunden / Anzeigenschluss
2.1 Auftragserteilung
Der Auftrag des Kunden ist schriftlich (Post, Fax oder E-Mail) an die Anzeigenabteilung des Verlags zu übermitteln. Der Auftrag des Kunden ist ein bindendes Angebot gemäß § 145 BGB.
Für die Nutzung und auftragsgemäße Schaltung eines Werbebanners räumt der Kunde dem Verlag mit Vertragsschluss (Ziff.3) sämtliche hierfür erforderlichen Rechte ein, insbesondere das Multimedia- und Online-Recht, das Datenbankrecht, das Senderecht und das Werberecht,
2.2 Inhalt des Auftrags
Ein Auftrag muss folgende Angaben enthalten:
(a) Firma/Name, Anschrift des Kunden, Rechnungsempfänger
(b) Bezeichnung der Werbemaßnahme
(c) Umfang der Werbemaßnahme
(d) Genaue Bezeichnung des Werbeträgers (Titel einer Printpublikation, Website, Newsletter)
(e) Genaue zeitliche und örtliche Beschreibung der Platzierung, sofern gewünscht (bei Printpublikationen Bezeichnung des Ausgabe/Heftnummer o.ä., bei elektronischen Medien Angabe des Beginns, Dauer und/oder Menge (Anzahl der page impressions) der Verbreitung)
(f) Bezeichnung der Druckunterlagen (Anzeigen), Beilagen, Einhefter oder Dateien (Werbebanner)
(g) Angabe der Agentur (falls beauftragt)
2.3 Vorgaben für Werbemaßnahmen
Art und Umfang der Werbemaßnahmen bestimmen sich nach den jeweiligen Angaben in der Preisliste des Verlags in der bei Auftragseingang jeweils gültigen Fassung. Von den dortigen Angaben abweichende Formate und/oder Werbemaßnahmen können wirksam nur aufgrund schriftlicher Vereinbarungen zwischen dem Verlag und dem Kunden vereinbart werden. Den/die jeweils zuständige Ansprechpartner/in entnehmen Sie bitte den Mediadaten.
Jede Werbemaßnahme muss sich in der Art und Weise ihrer Aufmachung/Gestaltung ausreichend von dem gewählten Werbeträger (Zeitschrift/Website/Newsletter) abheben und darf nicht den Eindruck erwecken, redaktioneller Bestandteil des gewählten Werbeträgers zu sein. Der Verlag behält sich im Falle der Einlieferung einer diesen Anforderungen nicht entsprechenden Werbemaßnahme neben dem unter dem Ziff.3.2 a) bezeichneten Rücktrittsrecht eine einzelne Werbemaßnahmen entsprechend den medienrechtlichen Bestimmungen als Anzeige zu kennzeichnen.
2.4 Lieferung von Unterlagen/Daten
Sofern die Lieferung der für die Durchführung einer Werbemaßnahme erforderlichen Unterlagen/Dateien nicht bereits zusammen mit der Auftragserteilung erfolgt, muss diese spätestens bis zu den von dem Verlag gemäß Ziff. 4.1 in der Auftragsbestätigung bestimmten Terminen (Eingang Verlag bzw. angegebene Anschrift des vom Verlag beauftragten Dienstleisters) erfolgen.
2.5 Anzeigenschluss
Berücksichtigt werden nur Aufträge, die bis zum Anzeigenschluss beim Verlag eingehen.
Informationen über den jeweiligen Anzeigenschluss eines Werbeträgers entnehmen sie bitte den jeweiligen Angaben in den Terminplänen, die Sie bei den jeweiligen Mediadaten einsehen können.
3. Zustandekommen des Vertrages / Rücktrittsrecht des Verlages
3.1 Annahme des Auftrags durch den Verlag
Ein Vertrag über eine Werbemaßnahme kommt zustande, wenn der Verlag einen Auftrag des Kunden schriftlich (Auftragsbestätigung per Post, Fax oder E-Mail), durch Rechnungsstellung oder durch auftragsgemäße Ausführung der Werbemaßnahme bestätigt hat. Im Übrigen wird der Verlag den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach Auftragseingang darüber informieren, ob er einen Auftrag ablehnt.
Angaben in Preislisten oder sonstigen Verlautbarungen des Verlags stellen kein bindendes Angebot des Verlages dar.
Für den Verlag tätige Anzeigenvertreter und Agenturen haben keine Vollmacht für den Abschluss eines Anzeigenvertrages.
3.2 Rücktrittsrecht des Verlags
Der Verlag hat das Recht, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn
(a) eine Werbemaßnahme sich in der Art und Weise ihrer Aufmachung/Gestaltung nicht ausreichend von dem gewählten Werbeträger (Zeitschrift/Website/Newsletter) abhebt oder den Eindruck erweckt, redaktioneller Bestandteil des gewählten Werbeträgers zu sein.
(b) eine Werbemaßnahme mit ihrem Inhalt und/oder ihrer Werbebotschaft gegen geltendes Recht verstößt, mit sexuellen oder pornographischen Darstellungen oder Inhalten versehen ist oder sie sonst wie auf sexuelle oder pornographische Inhalte hindeutet;
(c) die für die Durchführung der Werbemaßnahme erforderlichen Unterlagen/Dateien nicht entsprechend den in der Auftragsbestätigung bezeichneten Angaben/Terminen (Ziff. 4.1) geliefert werden. Der Verlag behält sich einen Rücktritt von dem geschlossenen Vertrag insbesondere in dem Fall vor, dass die Formate der gelieferten Beilagen und/oder Einhefter das in der Auftragsbestätigung beschriebene Format übersteigt.
Dieses Recht besteht insbesondere dann, wenn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Ziff. 3.1) der Kunde dem Verlag die inhaltlich und gestalterisch ausgestaltete Werbemaßnahme noch nicht übermittelt hat.
Im Falle des Rücktritts von einem Vertrag behält sich der Verlag die Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Kunden wegen eines entstandenen Schades ausdrücklich vor.
4. Auftragsabwicklung
4.1 Lieferung von Druckunterlagen, Einheftern, Beilagen und Dateien
Der Kunde ist verpflichtet, die für die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen durch den Verlag erforderlichen Druckunterlagen, Beilagen, Einhefter und Dateien an den Verlag zu liefern. Die Lieferung erfolgt in dem jeweils vereinbarten Umfang und der vereinbarten Art, frei Verlag an die in der Auftragsbestätigung genannte Anschrift spätestes bis zu dem ebenfalls in der Auftragsbestätigung genannten Termin.
Da die vorgenannte Lieferanschrift regelmäßig von der Anschrift des Verlages abweicht, muss der Kunde zeitgleich mit der Versendung der Unterlagen gemäß Satz 1 ein Muster dieser Unterlagen an den Verlag unter folgender Anschrift senden.
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Anzeigendisposition
Luxemburger Str. 449
50939 Köln
E-Mail: anzeigen@wolterskluwer.de
Dateien müssen in dem in der Auftragsbestätigung jeweils angegebenen Format bis spätestens zu dem ebenfalls in der Auftragsbestätigung angegebenen Zeitpunkt per E-Mail oder auf einem elektronischen Datenträger (CD-ROM) gespeichert übermittelt werden. Die jeweilige E-Mail Anschrift wird dem Kunden in der Auftragsbestätigung mitgeteilt
Druckunterlagen und Dateien werden beim Verlag verwahrt bzw. gespeichert und nach Ermessen des Verlages vernichtet bzw. gelöscht.
Überschüssige Beilagen oder Einhefter werden ohne weitere Information des Kunden vom Verlag entsorgt. Für den Fall, dass die Anzahl der gelieferten Exemplare der Beilagen/Einhefter die zwischen den Parteien vereinbarte Anzahl in erheblichem Maße übersteigt, ist der Kunde verpflichtet, dem Verlag die Kosten für die verlagsseitige Entsorgung der Unterlagen zu erstatten.
4.3 Probeabzüge
Probeabzüge werden nur auf der Grundlage einer separaten schriftlichen Vereinbarung der Parteien erstellt. Eine solche Vereinbarung setzt voraus, dass der Kunde die Lieferfristen gemäß Ziff. 4.2 eingehalten hat. Allfällige, kundenseitig auf einem Probeabzug abgebrachte Korrekturen können nur dann berücksichtigt werden, wenn ihm die Korrekturen innerhalb der bei der Übermittlung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt und/oder übermittelt werden.
4.4 Auftragsänderung
Kundenseitig gewünschte Änderungen von bereits gelieferten Druckunterlagen, Beilagen, Einhefter und Dateien sind nur aufgrund schriftlicher Vereinbarung der Parteien und unter Berücksichtigung der für die Verbreitung zu beachtenden Fristen möglich. Der Verlag wird den Kunden über den etwaig durch die Änderung entstehenden Mehraufwand informieren, durch den im Falle des Einverständnisses des Kunden der vereinbarte Preis für die Werbemaßnahme in entsprechendem Umfang erhöht wird.
4.5 Belegexemplare
(a) Anzeigen, Beilagen, Einhefter
Der Verlag stellt dem Kunden ein Belegexemplar des Werbeträgers zur Verfügung, in dem der Kunde eine Anzeige geschaltet hat bzw. in dem für den Kunden eine Beilage und/oder ein Einhefter beigefügt wurde.
(b) Elektronische Newsletter
Der Verlag stellt dem Kunden eine ausgedruckte Version des versandten Newsletters zur Verfügung, in dem Kunde eine Anzeige geschaltet hat.
(c) Sonstige
Weitere Belegexemplare und entsprechende Belege für Werbebanner stellt der Verlag nur auf der Grundlage einer entsprechenden schriftlichen Vereinbarung der Parteien zur Verfügung.
5. Stornierung / Umbuchung
5.1 Stornierung
Der Kunde kann den Vertrag über eine Werbemaßnahme bis zum Anzeigenschluss stornieren. Die Stornierung muss schriftlich gegenüber dem Verlag erfolgen.
Im Falle einer rechtzeitigen Stornierung wird der Verlag die Herstellung der betreffenden Werbemaßnahme unverzüglich einstellen. Der Kunde hat in diesem Fall einen Anspruch auf Erstattung etwaig geleisteter Vorauszahlungen. Hat der Verlag in dem Vertrauen auf das Bestehen des Vertrages mit dessen Durchführung begonnen, so hat der Kunde dem Verlag gegen Nachweis die entstandenen Kosten (bspw. Satzkosten) in Höhe des bis zu der Stornierung bzw. durch diese angefallenen Aufwands zu erstatten.
Die Stornierung eines Vertrages nach Anzeigenschluss (s. Ziff.2.5) ist ausgeschlossen. Eine Pflicht des Verlages zum Rückruf von im Zeitpunkt des Zugangs einer solchen verspäteten Stornierung bereits verbreiteter Anzeigen, Einhefter oder Beilagen besteht nicht.
5.2 Umbuchungen
Umbuchungen bezüglich einer Werbemaßnahme oder sonstige Änderungen des Inhalts des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch den Verlag. Ein Anspruch des Kunden auf Umbuchungen besteht nicht.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Bei der Gestaltung und Herstellung der Werbemittel wird der Kunde geltendes Recht beachten und dafür Sorge tragen, dass keine Rechte Dritter, gleich welcher Art, verletzt werden. Stellt der Kunde nachträglich fest, dass ein Werbemittel geltendes Recht und/oder Rechte Dritter verletzt, wird er den Verlag hierüber unverzüglich schriftlich informieren.
6.2 Der Kunde wird den Verlag von Ansprüchen Dritter, gleich welcher Art, freistellen, die aus der Rechtswidrigkeit eines Werbemittels und/oder der Verletzung von Rechten Dritter resultieren, und wird ihm die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung ersetzen.
7. Gewährleistung/Haftung Verlag
7.1 Der Verlag übernimmt die Gewährleistung für die mängelfreie Verbreitung der Werbemittel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
7.2 Anzeigen in Printpublikationen und Newslettern: Erscheint eine Anzeige ganz oder teilweise unleserlich, unvollständig oder unrichtig so kann der Kunde innerhalb von einer Woche nach Erhalt des Belegexemplars, andernfalls innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, von dem Verlag innerhalb einer angemessenen Frist die Schaltung einer Ersatzanzeige verlangen. Schaltet der Verlag innerhalb dieser Frist eine Ersatzanzeige nicht oder ist diese Ersatzanzeige erneut ganz oder teilweise unleserlich, unvollständig oder unrichtig, so kann der Kunde wahlweise den Zahlungsbetrag für die Anzeige mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Das Recht zur Nachbesserung und/oder Minderung und/oder Rücktritt ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Kunde einen Mangel zu vertreten hat, insbesondere die von ihm gelieferten Unterlagen ursächlich für den Mangel sind.
7.3 Beilagen/Einhefter: Der Verlag gewährleistet ausschließlich das ordnungsgemäße Einlegen/Einheften in die vertraglich vereinbarte Printpublikation.
8. Zahlungsbedingungen
8.1 Es gelten jeweils die im Zeitpunkt der Auftragsannahmen in den Mediadaten beschriebenen Zahlungsbedingungen.
8.2 Sofern nicht in den Mediadaten angegeben und/oder anderweitig vereinbart sind Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig und unter Angabe des Werbeträgers und Bezeichnung der Werbemaßnahme auf das jeweils auf der Rechnung angegebene Konto zu leisten:
II. Besondere Bedingungen für Werbebanner
Neben dem Allgemeinen Bestimmungen (vorstehend Ziff. I) gelten für Verträge über Werbebanner auf Internetseiten des Verlages ergänzend die nachstehenden Bedingungen:
1. Inhalt und Ausgestaltung des Banners
Vorbehaltlich der Einschränkungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, insbesondere den in Ziff. I 3.2 beschriebenen Einschränkungen, ist der Kunde in der inhaltlichen und äußerlichen Gestaltung von Werbebannern frei.
Werbebanner, die in ihrer technischen und visuellen Ausgestaltung bei einem Einsatz auf den Internetseiten des Verlags andere Teile dieser Internetseiten überdecken (bspw. Pop-up-Fenster, Layer, Hover-ads), werden vom Verlag nicht angenommen. Stellt sich nach der Annahme der von dem Kunden gemäß ZIff. 2.4 gelieferten Unterlagen/Dateien heraus, insbesondere erst bei der Schaltung eines Werbebanners, dass dieser wie vorbeschrieben Teile einer Internetseite überdeckt, kann der Verlag ohne weiteres die Schaltung eines solchen Werbebanners unterbrechen und den Vertrag außerordentlich kündigen.
2. Gewährleistung / Haftung
Der Kunde wird die Website, auf die der Werbebanner platziert ist, unverzüglich nach vereinbarter Schaltung des Werbebanners untersuchen und etwaige Mängel spätestens innerhalb von 1 Woche nach der Information durch den Verlag rügen. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Werbung als genehmigt. Die Rüge muss den Mangel beschreiben. Beseitigt der Verlag innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel nicht und schlägt auch die Platzierung eines neu erstellten Werbebanners fehl, so kann der Kunde wahlweise den Zahlungsbetrag für den Werbebanner mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Ist die Bereithaltung des Werbebanners dergestalt eingeschränkt, dass ein Zugriff in durchschnittlich mehr als 3 Stunden pro Tag, bemessen auf einen Zeitraum von einer Woche nicht möglich ist, so kann der Kunde den Zahlungsbetrag in entsprechender Höhe mindern.
Das Recht zur Nachbesserung und/oder Minderung und/oder Rücktritt ist in den Fällen ausgeschlossen, in denen der Kunde einen Mangel zu vertreten hat, insbesondere die von ihm gelieferten Dateien ursächlich für den Mangel sind.
Im Übrigen ist die verschuldensunabhängige Haftung des Verlags für bei Vertragsschluss vorhandene Sachmängel der vertraglich vereinbarten Website ausgeschlossen.
3. Unterbrechung der Bannerschaltung
3.1 Der Verlag kann die Schaltung eines Werbebanners unterbrechen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Werbebanner und/oder die Zielseite des Kunden rechtswidrig ist und/oder Rechte Dritter verletzen. Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung liegen insbesondere dann vor, wenn Behörden und/oder sonstige Dritte Maßnahmen gegen den Verlag und/oder den Kunden ergreifen und diese Maßnahmen auf den Vorwurf einer Rechtswidrigkeit und/oder Rechtsverletzung stützen. Der Verlag hebt die Unterbrechung unverzüglich auf, sobald der Verdacht der Rechtswidrigkeit bzw. der Rechtsverletzung ausgeräumt ist.
3.2 Der Verlag wird den Kunden unverzüglich über die Unterbrechung unterrichten und unter Bestimmung einer Frist zur Ausräumung des Verdachts auffordern. Nach frustlosem Fristablauf kann der Verlag den Vertrag fristlos kündigen. Innerhalb der Frist kann der Kunde die Schaltung eines anderen Werbebanners oder die Verlinkung auf eine andere Zielseite verlangen. Diesbezügliche Mehrkosten trägt der Kunde.
III. Besondere Bedingungen für Chiffreanzeigen
Neben den Allgemeinen Bestimmungen (vorstehend Ziff. I) gelten in Bezug auf Chiffreanzeigen in Produkten des Verlags die nachstehenden Bedingungen:
1. Auftragserteilung / Preise
1.1 Teilt der Kunde dem Verlag bei Auftragserteilung ergänzend zu den Angaben gemäß Ziff. I 2 mit, dass eine Anzeige als Chiffreanzeige veröffentlicht werden soll, so gelten für die Durchführung des Vertrages zusätzlich zu den Bestimmungen unter Ziff. I ergänzend die nachfolgenden Bestimmungen.
1.2 Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragsannahme in den jeweiligen Mediadaten angegebenen Preise für Chiffreanzeigen.
2. Auftragsabwicklung
2.1 Der Verlag vergibt für jede Anzeige eine Chiffrenummer, die anstelle der namentlichen Nennung des Auftraggebers in der Anzeige ausgewiesen wird.
2.2 Einsendungen von Lesern werden vom Verlag geöffnet. Einsendungen, die aufgrund einer fehlenden Kenntlichmachung einer Chiffreanzeige nicht zugeordnet werden können, sendet der Verlag unverzüglich an den Leser zurück. Ebenfalls an den Leser zurückgesandt werden auch Einsendungen, die ein Leser durch einen entsprechenden Vermerk mit einem Ausschluss für den Kunden versehen hat.
2.3 Die Weiterleitung von Einsendungen an den Kunden erfolgt ausschließlich auf dem normalen Postweg. Die Kosten für die Weiterleitung sind in dem Preis gemäß Ziff. III 1.2 enthalten. …
2.4 Zusendungen auf Chiffreanzeigen und deren Weiterleitung an den Kunden sind in dem beim Verlag geführten Chiffrebuch schriftlich dokumentiert. Im Übrigen wendet der Verlag bei der Entgegennahme, Verwahrung und Weiterleitung der Einsendungen die im Geschäftsverkehr übliche Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.
IV. Datenschutz
Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und elektronischen Verarbeitung der für die Durchführung des jeweiligen Vertrages erforderlichen Kunden- und Lieferdaten einverstanden. Im Übrigen gelten die Datenschutzbestimmungen der Wolters Kluwer Deutschland GmbH, die unter dem folgenden link abgerufen werden können: http://www.wolterskluwer.de/de/html/content/210/Datenschutz/
Köln im Dezember 2011
Wolters Kluwer Deutschland GmbH
Luxemburger Strasse 449, 50939 Köln